Bei der HanseMerkur Unfallversicherung ist klar geregelt, welches Gericht bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist – sowohl für Klagen der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer als auch für Klagen gegen die versicherte Person. Erfahren Sie, welche Gerichtsstände am Unternehmenssitz und an Ihrem Wohnort gelten.
1. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
2. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist zuständig:
- das Gericht Ihres Wohnorts oder,
- wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es zu einem Rechtsstreit über den Versicherungsvertrag kommt, ist festgelegt, an welchem Ort geklagt werden kann. Möchten Sie als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen, haben Sie die Wahl zwischen dem Gericht am Sitz des Unternehmens und dem Gericht an Ihrem Wohnort. Klagt umgekehrt der Versicherer gegen Sie, ist das Gericht an Ihrem Wohnort maßgeblich. Ohne festen Wohnsitz zählt jeweils der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen die HanseMerkur klagen?
Sie können am Gericht des Unternehmenssitzes bzw. der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung klagen oder am Gericht Ihres Wohnorts. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, gilt das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Welches Gericht ist zuständig, wenn gegen mich geklagt wird?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Ohne festen Wohnsitz ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
Ist kein fester Wohnsitz vorhanden, tritt an dessen Stelle der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts – sowohl bei Klagen gegen den Versicherer als auch bei Klagen gegen Sie.
Habe ich bei einer Klage gegen den Versicherer die Wahl des Gerichts?
Ja. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer stehen sowohl das Gericht am Unternehmenssitz bzw. der zuständigen Niederlassung als auch das Gericht an Ihrem Wohnort zur Verfügung.
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