Bei der HanseMerkur Unfallversicherung entscheidet der tatsächlich gewährte Versicherungsschutz über den Beitrag: Endet der Vertrag vorzeitig, steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum des bereits bestehenden Versicherungsschutzes entspricht.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Vertrag vor dem eigentlich vorgesehenen Ende beendet, muss der Beitrag nicht für die gesamte ursprünglich geplante Laufzeit gezahlt werden. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Nur für diesen Zeitraum kann der Versicherer den entsprechenden Beitragsanteil verlangen.
Häufige Fragen
Welcher Beitrag steht dem Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zu?
Der Versicherer hat nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Muss ich den Beitrag für die gesamte ursprünglich geplante Laufzeit zahlen?
Nein. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags besteht der Anspruch nur auf den Beitragsteil, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Wonach richtet sich der zu zahlende Beitragsanteil?
Der Beitragsanteil richtet sich nach dem Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz bestand.
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