Bei der HanseMerkur Unfallversicherung entscheidet Ihr Verhalten über den Fortbestand des Schutzes: Wer vertragliche Obliegenheiten verletzt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die HanseMerkur leistungsfrei wird und welche Kündigungsrechte für Versicherungsnehmer und Versicherer gelten.
Der Inhalt zum Verlust des Versicherungsschutzes und zur Kündigung konnte dem übermittelten HTML nicht entnommen werden, da kein Sachtext vorlag.
Inhalte aus: HanseMerkur Unfallversicherung – Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen, dass der Versicherungsschutz an die Einhaltung vertraglicher Pflichten geknüpft ist. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Schutz verloren gehen. Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können den Vertrag unter den in den Bedingungen genannten Voraussetzungen kündigen. Die genauen Regelungen ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherungsschutz verloren gehen?
Der Versicherungsschutz kann bei einer Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten entfallen. Die maßgeblichen Voraussetzungen ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der HanseMerkur Unfallversicherung.
Wer kann den Vertrag kündigen?
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können den Vertrag kündigen. Die konkreten Bedingungen hängen vom jeweiligen Bedingungswerk ab.
Wo finde ich die genauen Regelungen?
Die genauen Regelungen zu Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der HanseMerkur Unfallversicherung.
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