Bei der HanseMerkur Unfallversicherung wird der Folgebeitrag zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät auch ohne Mahnung in Verzug – hier erfahren Sie, welche Folgen das hat, welche Kosten drohen und wie eine wirksame Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt wird.
1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
2. Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben.
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist.
3. Zahlungsfrist
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen: Folgebeiträge sind zum vereinbarten Termin zu zahlen. Zahlen Sie zu spät, kommen Sie automatisch in Verzug – eine Mahnung ist dafür nicht nötig. Haben Sie die Verspätung nicht verschuldet, gilt dies nicht. Kommt es zum Verzug, kann der Versicherer Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen und Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Eine solche Zahlungsaufforderung wirkt nur, wenn die offenen Beträge, Zinsen und Kosten einzeln beziffert und die Rechtsfolgen der Fristüberschreitung angegeben sind.
Häufige Fragen
Wann ist der Folgebeitrag fällig?
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Gerate ich auch ohne Mahnung in Verzug?
Ja. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung erhalten haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Welche Folgen hat der Verzug?
Bei Verzug ist der Versicherer berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der durch den Verzug entstanden ist.
Wie lang muss eine gesetzte Zahlungsfrist sein?
Die Zahlungsfrist kann Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gesetzt werden und muss mindestens zwei Wochen betragen.
Wann ist die Zahlungsaufforderung wirksam?
Die Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten im Einzelnen beziffert sind und die mit der Fristüberschreitung verbundenen Rechtsfolgen angegeben sind.
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