Bei der HanseMerkur Unfallversicherung richtet sich die Versicherungsperiode nach der vereinbarten Zahlweise – von monatlich bis jährlich. Erfahren Sie, wie lange die jeweilige Versicherungsperiode dauert und warum die gesetzliche Versicherungssteuer bereits im in Rechnung gestellten Beitrag enthalten ist.
1. Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode.
Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
2. Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Wie oft Sie zahlen, entscheiden Sie über die vereinbarte Zahlweise – und diese legt zugleich fest, wie lang ein Versicherungsabschnitt (die Versicherungsperiode) ist. Wer monatlich zahlt, hat eine Periode von einem Monat; bei jährlicher Zahlweise umfasst sie ein ganzes Jahr. Die Versicherungssteuer müssen Sie nicht gesondert überweisen: Sie ist in dem Beitrag, den die HanseMerkur Ihnen in Rechnung stellt, bereits enthalten – und zwar in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
Häufige Fragen
Welche Zahlweisen sind für den Beitrag möglich?
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Dauer richtet sich nach der Zahlweise: bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer.
In welcher Höhe ist die Versicherungssteuer zu zahlen?
Die Versicherungssteuer ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
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