Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr ändert sich die HanseMerkur Unfallversicherung: Die bisher vereinbarte Absicherung endet, es gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif. Über diese Umstellung werden Sie rechtzeitig zur Hauptfälligkeit schriftlich informiert.
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung. Es gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Hierüber werden Sie entsprechend zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.
Was bedeutet das konkret?
Mit Erreichen des 75. Lebensjahres läuft Ihre bisherige Unfallversicherung aus. An ihre Stelle tritt ein neuer Tarif, dessen Leistungen gegenüber der bisherigen Absicherung eingeschränkt sind. Die HanseMerkur meldet sich dazu rechtzeitig bei Ihnen, sodass Sie über die Änderung zur Hauptfälligkeit schriftlich Bescheid wissen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Unfallversicherung ab dem 75. Lebensjahr?
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung. Es gelten dann ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Ändert sich der Leistungsumfang?
Ja. Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr gilt ein eingeschränktes Leistungsangebot.
Werde ich über die Umstellung informiert?
Ja. Über die Regelung werden Sie zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.
Gilt weiterhin mein bisheriger Tarif?
Nein. Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr gilt ein neuer Tarif.
Inhalte aus: HanseMerkur Unfallversicherung
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]