Die HanseMerkur Unfallversicherung informiert über die Regelungen ab Vollendung des 75. Lebensjahres und erläutert die entsprechenden Leistungen.
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung. Es gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Hierüber werden Sie entsprechend zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.