Wer sich bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen oder bei rechtmäßiger Verteidigung bewusst gesundheitlichen Risiken aussetzt, steht bei der HanseMerkur Unfallversicherung nicht schutzlos da. Solche bewusst in Kauf genommenen Gesundheitsschäden gelten als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Es gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt, die sie bei (rechtmäßiger Verteidigung oder) der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.
In der HanseMerkur Unfallversicherung gilt auch:
Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wer anderen in Notlagen hilft oder sich rechtmäßig verteidigt, setzt sich manchmal absichtlich einem Risiko aus. Erleidet man dabei einen Gesundheitsschaden, obwohl man diesen bewusst in Kauf genommen hat, behandelt die HanseMerkur diesen Schaden trotzdem so, als wäre er unfreiwillig passiert. Damit besteht in solchen Situationen Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich bei einer Rettung bewusst ein Risiko eingehe?
Ja. Nimmt die versicherte Person bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei rechtmäßiger Verteidigung?
Ja. Auch bei rechtmäßiger Verteidigung bewusst in Kauf genommene Gesundheitsschäden gelten als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Für welche Rettungssituationen gilt dieser Schutz?
Der Schutz gilt für die Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen.
Warum gelten bewusst in Kauf genommene Schäden als unfreiwillig?
Weil in der HanseMerkur Unfallversicherung solche bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Rettungsbemühungen bewusst in Kauf genommenen Gesundheitsschäden ausdrücklich als unfreiwillig erlitten gelten und damit als Unfall behandelt werden.
Inhalte aus: HanseMerkur Unfallversicherung, AVB
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