Wann zahlt die HanseMerkur Unfallversicherung? Nach Abschluss der Erhebungen wird die Höhe der Leistung geprüft, dem Anspruchsberechtigten mitgeteilt und innerhalb der festgelegten Frist ausgezahlt – bei Bedarf können auch angemessene Vorschüsse geleistet werden.
Fälligkeit der Leistung bei der HanseMerkur Unfallversicherung:
Sobald die Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs abgeschlossen sind, teilt die HanseMerkur innerhalb eines Monats mit, ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch anerkannt wird.
- Die Erklärung über die Anerkennung des Anspruchs erfolgt innerhalb eines Monats.
- Bei Ansprüchen auf Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate.
- Die Fristen beginnen mit dem Eingang der zur Prüfung erforderlichen Unterlagen.
Ärztliche Feststellung der Invalidität:
Für die Bemessung des Invaliditätsgrades sind gegebenenfalls weitere ärztliche Feststellungen erforderlich, deren Kosten und Beibringung nach den vereinbarten Bedingungen zu berücksichtigen sind.
Auszahlung und Vorschüsse:
Steht die Leistungspflicht dem Grunde nach fest, können auf Verlangen angemessene Vorschüsse geleistet werden. Die Fälligkeit der endgültigen Leistung tritt mit Abschluss der erforderlichen Erhebungen ein.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur prüft nach einem Unfall zunächst, ob und in welchem Umfang gezahlt wird. Erst wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen und die Erhebungen abgeschlossen sind, läuft die Frist für die Entscheidung. Bis dahin kann bei bereits feststehender Leistungspflicht ein Vorschuss verlangt werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Leistung der Unfallversicherung fällig?
Die Leistung wird fällig, sobald die Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs abgeschlossen sind.
Wie lange dauert die Entscheidung über einen Invaliditätsanspruch?
Bei Ansprüchen auf Invaliditätsleistung erklärt die HanseMerkur innerhalb von drei Monaten, ob und in welcher Höhe ein Anspruch anerkannt wird.
Kann ich einen Vorschuss auf die Leistung erhalten?
Ja. Steht die Leistungspflicht dem Grunde nach fest, können auf Verlangen angemessene Vorschüsse geleistet werden.
Ab wann beginnen die Fristen zu laufen?
Die Fristen beginnen mit dem Eingang der zur Prüfung des Anspruchs erforderlichen Unterlagen.
Inhalte aus: AVB HanseMerkur Unfallversicherung
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