Stirbt die den Haushalt versorgende Person durch einen Unfall oder muss sie vollstationär behandelt werden und lebt ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren im Haushalt, erstattet die HanseMerkur Unfallversicherung die nachgewiesenen Kosten für eine gewerbetreibende Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung – bis zu 75 EUR je Tag und maximal 7.500 EUR je Unfallereignis.
Kosten für eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung
In der HanseMerkur Unfallversicherung erstatten wir die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten für eine gewerbetreibende Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn:
- die den Haushalt versorgende oder mitversorgende Person wegen eines Unfalles, der unter diesen Vertrag fällt, verstorben ist oder sich in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet,
- im Haushalt der verunfallten Person mindestens ein im Verhältnis zum Versicherten unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist,
- und eine entsprechende Leistung von anderer Seite nicht erlangt worden ist.
Höhe der Kostenübernahme:
Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 75 EUR je Tag des vollstationären Aufenthaltes, maximal jedoch 7.500 EUR je Unfallereignis.
Nachweis:
Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund eines Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Mehrere Unfallversicherungen:
Bestehen für die versicherte Person (Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Lebenspartner) mehrere Unfallversicherungen, können Kosten für eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
Gleiches gilt bei versicherten Ehegatten oder dem in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Was bedeutet das konkret?
Wenn diejenige Person, die sich um den Haushalt kümmert, durch einen versicherten Unfall stirbt oder im Krankenhaus vollstationär behandelt werden muss, kann eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung nötig werden. Ist ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren zu versorgen und wird eine solche Leistung nicht von anderer Seite übernommen, beteiligt sich die HanseMerkur an den durch Rechnung nachgewiesenen Kosten – im Rahmen der genannten Grenzen. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung erstattet?
Wenn die den Haushalt versorgende oder mitversorgende Person durch einen unter den Vertrag fallenden Unfall verstorben ist oder sich in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren im Haushalt zu versorgen ist und eine entsprechende Leistung nicht von anderer Seite erlangt wurde.
Wie hoch ist die Kostenübernahme?
Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 75 EUR je Tag des vollstationären Aufenthaltes, maximal jedoch 7.500 EUR je Unfallereignis.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Die Kosten sind durch Rechnung nachzuweisen. Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund eines Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Was gilt, wenn mehrere Unfallversicherungen bestehen?
Bestehen für die versicherte Person (Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Lebenspartner) mehrere Unfallversicherungen, können die Kosten für eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Gleiches gilt bei versicherten Ehegatten oder dem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]