Bei der HanseMerkur Unfallversicherung gelten auch Gesundheitsschädigungen durch Strahleneinwirkung als Unfall – etwa durch Laser-, Röntgen-, Maser-, ultraviolette oder Wärmestrahlen wie Sonnenbrand und Sonnenstich. Erfahren Sie, welche Strahlenschäden mitversichert sind und welche Folgen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
Es gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person aufgrund von Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Maser-, ultraviolette (UV)- und Wärmestrahlen (Sonnenbrand und Sonnenstich) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
In der HanseMerkur Unfallversicherung gilt bei Strahlenschäden auch folgendes:
Es sind Gesundheitsschäden durch
- Röntgen-, Maser- und Laserstrahlen,
- künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen und
- energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt mitversichert.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Schädigt eine Strahleneinwirkung unfreiwillig Ihre Gesundheit, kann dies wie ein Unfall behandelt werden. Dazu zählen unter anderem Laser-, Röntgen-, Maser-, UV- und Wärmestrahlen wie Sonnenbrand und Sonnenstich. Mitversichert sind zudem Schäden durch bestimmte künstlich erzeugte und energiereiche Strahlen im genannten Rahmen. Treten Strahlenschäden dagegen als Folge des regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten auf, greift der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Gilt ein Sonnenbrand als Unfall?
Ja. Erleidet die versicherte Person durch Wärmestrahlen wie Sonnenbrand und Sonnenstich unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung, gilt dies auch als Unfall.
Welche Strahlenschäden sind mitversichert?
Mitversichert sind Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Maser- und Laserstrahlen, durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sowie durch energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt.
Welche Strahlenschäden sind ausgeschlossen?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.
Zählen auch Laser- und Röntgenstrahlen zum Schutz?
Ja. Eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung durch Laser-, Röntgen- oder Maserstrahlen gilt als Unfall und Gesundheitsschäden durch diese Strahlen sind mitversichert.
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