Die HanseMerkur Unfallversicherung bietet Schutz bei Strahlen und informiert darüber, wie sich diese auf den Versicherungsschutz auswirken können.
Es gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person aufgrund von Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Maser-, ultraviolette (UV)- und Wärmestrahlen (Sonnenbrand und Sonnenstich) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
In der HanseMerkur Unfallversicherung gilt bei Strahlenschäden auch folgendes:
Es sind Gesundheitsschäden durch
- Röntgen-, Maser- und Laserstrahlen,
- künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen und
- energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt mitversichert.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.