Die HanseMerkur Unfallversicherung schließt für jede versicherte Person bestimmte Leistungen beitragsfrei ein – in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe. Dazu zählen Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, kosmetische Operationen sowie eine Kurkostenbeihilfe.
Folgende Leistungen, in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe, sind beitragsfrei für jede versicherte Person mitversichert:
- Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
- Kosmetische Operationen
- Kurkostenbeihilfe
Was bedeutet das konkret?
Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe. Für einige Leistungen fällt bei der HanseMerkur Unfallversicherung kein zusätzlicher Beitrag an – sie sind für jede versicherte Person automatisch mitversichert. Die jeweilige Höhe richtet sich nach der im Versicherungsschein angegebenen Summe. Konkret betrifft das die Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, kosmetische Operationen sowie eine Kurkostenbeihilfe.
Häufige Fragen
Welche Leistungen sind beitragsfrei mitversichert?
Beitragsfrei mitversichert sind die Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, kosmetische Operationen sowie eine Kurkostenbeihilfe.
Für wen gelten die beitragsfreien Leistungen?
Die beitragsfreien Leistungen gelten für jede versicherte Person.
In welcher Höhe sind die Leistungen mitversichert?
Die Leistungen sind in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Summe mitversichert.
Fällt für diese Leistungen ein zusätzlicher Beitrag an?
Nein, die genannten Leistungen sind beitragsfrei mitversichert.
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