Bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung schafft die Versicherungssumme Klarheit über den finanziellen Umfang des Schutzes: Sie wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart und soll dem Versicherungswert entsprechen. Erfahren Sie, welche Rolle die Unterversicherung spielt und wann Sie bei vereinbartem Gemeinen Wert selbst für die zutreffende Höhe verantwortlich sind.
Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen.
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme geringer als der Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.
Ist Gemeiner Wert vereinbart, ist der Versicherungsnehmer für die zutreffende Höhe der Versicherungssumme verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme ist der Betrag, auf den sich Versicherer und Versicherungsnehmer gemeinsam festlegen. Idealerweise entspricht sie dem Wert des Gebäudes. Liegt sie im Schadenfall darunter, greift die Regelung zur Unterversicherung. Wurde der Gemeine Wert vereinbart, kümmert sich der Versicherungsnehmer selbst darum, dass die Höhe passt.
Häufige Fragen
Was ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart und soll dem Versicherungswert entsprechen.
Wer legt die Versicherungssumme fest?
Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme geringer als der Versicherungswert ist?
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme geringer als der Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.
Wer ist bei vereinbartem Gemeinen Wert für die Höhe der Versicherungssumme verantwortlich?
Ist Gemeiner Wert vereinbart, ist der Versicherungsnehmer für die zutreffende Höhe der Versicherungssumme verantwortlich.
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