Die HanseMerkur Gebäudeversicherung informiert über den Unterversicherungsverzicht und ermöglicht damit Klarheit zum umfassenden Schutz im Schadensfall.
Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
Wenn die Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart wird, gilt ein Unterversicherungsverzicht. Der Versicherer verzichtet dann auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Das gilt auch für die Kosten und den Mietausfall.
Ein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt jedoch, wenn nach Vertragsschluss wertsteigernde bauliche Maßnahmen zu Veränderungen der ermittelten Versicherungssumme führen und dies dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde.
Kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt aber, wenn die wertsteigernden baulichen Maßnahmen in der Versicherungsperiode vorgenommen wurden, in der ein Versicherungsfall eingetreten ist (Vorsorge).
Hat der Versicherungsnehmer die Antragsfragen nicht zutreffend beantwortet und wurde dadurch die
Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, gilt der Unterversicherungsverzicht nicht. In diesem Fall kann der Versicherer einen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen.
Die Rechte des Versicherers nach den Regelungen der Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss bleiben davon unberührt.