Bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung sind Schäden durch Sturm und Hagel klar definiert: Ein Sturm liegt ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) vor, Hagel ist fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Hier erfahren Sie, welche Sturm- und Hagelereignisse versichert sind und wie ein Sturm nachgewiesen wird, wenn die Windstärke am Versicherungsort nicht feststellbar ist.
Sturm
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch Sturm entstanden sein.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Gebäudeversicherung schützt bei Schäden durch Sturm und Hagel. Als Sturm gilt starker Wind ab einer bestimmten Windstärke; Hagel meint niedergehende Eiskörner. Versichert sind Schäden, die entstehen, wenn Sturm oder Hagel direkt auf versicherte Sachen oder baulich verbundene Gebäude einwirken – oder wenn sie Gegenstände wie Bäume oder Gebäudeteile darauf werfen. Auch Folgeschäden an versicherten Sachen können abgesichert sein. Diese Paraphrase dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung?
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km pro Stunde.
Was gilt, wenn die Windstärke am Versicherungsort nicht feststellbar ist?
Dann wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat – oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch Sturm entstanden sein kann.
Was ist Hagel im Sinne der Versicherung?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Sind Folgeschäden durch Sturm oder Hagel mitversichert?
Ja. Wenn Sturm oder Hagel unmittelbar auf versicherte Sachen einwirken oder Gebäudeteile, Bäume bzw. andere Gegenstände darauf werfen, sind daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen versichert.
Sind Schäden an baulich verbundenen Gebäuden versichert?
Ja. Versichert sind Schäden, wenn Sturm oder Hagel unmittelbar auf Gebäude einwirken oder Gegenstände darauf werfen, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]