Wo genau greift der Schutz der HanseMerkur Gebäudeversicherung? Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück – also das Flurstück oder die Flurstücke, auf denen das versicherte Gebäude steht. Erfahren Sie, wie der räumliche Geltungsbereich definiert ist, wenn auf einem Flurstück mehrere Gebäude stehen.
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück:
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Mehrere Gebäude auf einem Flurstück:
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem/den versicherten Gebäude(n) gehört.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf ein bestimmtes Grundstück – das Versicherungsgrundstück. Damit ist das Flurstück oder sind die Flurstücke gemeint, auf denen das versicherte Gebäude tatsächlich steht. Befinden sich auf einem Flurstück mehrere Gebäude, zählt nur der Bereich als Versicherungsort, der klar zum versicherten Gebäude gehört – erkennbar etwa an einer Einfriedung oder einer anderen Abgrenzung.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück.
Was versteht man unter dem Versicherungsgrundstück?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück beziehungsweise sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Was gilt, wenn mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen?
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem oder den versicherten Gebäuden gehört.
Wie wird der zugehörige Teil des Flurstücks bestimmt?
Der zugehörige Teil ergibt sich aus einer Einfriedung oder einer anderweitigen Abgrenzung, die den Bereich ausschließlich dem oder den versicherten Gebäuden zuordnet.
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