Bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung beginnt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist – vorbehaltlich der Regelungen zu verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Erfahren Sie hier, wie die Beitragszahlung erfolgt und wie lang die Versicherungsperiode dauert.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Dies erfolgt durch laufende Zahlungen:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Immobilie startet zu dem Termin, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz wirksam bleibt, muss der erste beziehungsweise einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt werden. Ihre Beiträge zahlen Sie im Voraus – wie oft, richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Als Abrechnungszeitraum gilt in der Regel ein Jahr, bei kürzerer Vertragsdauer entsprechend weniger.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz der HanseMerkur Gebäudeversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
In welchen Abständen kann ich die Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt – durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr ist?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
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