Die HanseMerkur Gebäudeversicherung erklärt den Beginn der Versicherung und gibt wichtige Informationen zur Aktivierung des Versicherungsschutzes für Immobilien.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen überdie Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.