Warum sich der Beitrag in der Gebäudeversicherung der HanseMerkur verändern kann: Er folgt der jährlichen Anpassung des Versicherungsschutzes und dem Anpassungsfaktor, der sich zum 1. Januar aus dem Baupreisindex für Wohngebäude und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe ergibt. Hier erfahren Sie, wie beide Indizes gewichtet und gerundet werden.
(1) Wird der Versicherungsschutz angepasst, verändert sich der Beitrag. Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
(2) Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben:
- der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Monat Mai des Vorjahres
- der „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ für das 2. Quartal des Vorjahres
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Gewichtung der Indizes:
- Die Änderung des Baupreisindex wird zu 80 Prozent berücksichtigt.
- Die Änderung des Tariflohnindex wird zu 20 Prozent berücksichtigt.
Berechnung und Rundung:
- Bei der Berechnung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der anschließenden Gewichtung beider Veränderungsraten wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
- Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
- Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Gebäudeversicherung ist an die Entwicklung der Baukosten gekoppelt. Steigen oder sinken die maßgeblichen Bau- und Lohnkennzahlen, wird der sogenannte Anpassungsfaktor einmal jährlich zum 1. Januar neu berechnet. Weil sich damit der Versicherungsschutz an die aktuelle Preisentwicklung anpasst, kann sich auch Ihr Beitrag entsprechend verändern. Die beiden Kennzahlen werden dabei unterschiedlich stark gewichtet und nach festen Regeln gerundet.
Häufige Fragen
Wann kommt es zu einer Beitragsänderung?
Der Beitrag verändert sich, wenn der Versicherungsschutz angepasst wird. Das ist der Fall, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
Zu welchem Zeitpunkt wird der Anpassungsfaktor geändert?
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Welche Indizes sind für die Anpassung maßgeblich?
Maßgeblich sind der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Monat Mai des Vorjahres und der „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ für das 2. Quartal des Vorjahres. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Wie werden die beiden Indizes gewichtet?
Die Änderung des Baupreisindex wird zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt.
Wie wird gerundet?
Die Veränderungsraten und der Anpassungsfaktor werden jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Ist die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder höher, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
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