Die HanseMerkur Gebäudeversicherung informiert über mögliche Gründe und Bedingungen einer Beitragserhöhung und schafft Klarheit für Versicherungsnehmer. Es gelten folgende Grundlagen:
(1) Wird der Versicherungsschutz angepasst, verändert sich der Beitrag. Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
(2) Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben:
- der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Monat Mai des Vorjahres
und
- der „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ für das 2. Quartal des Vorjahres.
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindex zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt. Bei der Berechnung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der anschließenden Gewichtung beider Veränderungsraten wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.