Bei der HanseMerkur Gebäudeversicherung werden Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten ersetzt, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich sind und tatsächlich anfallen. Erfahren Sie, welche Maßnahmen abgedeckt sind und wie der Ersatz begrenzt wird.
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
Aufräumungs- und Abbruchkosten:
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen. Dies schließt Aufwendungen ein, um:
- Schutt und sonstige Reste dieser Sachen wegzuräumen,
- sie zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren,
- sie abzulagern und zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten:
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Erstattet werden sie, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Der Ersatz versicherter Kosten nach Aufräumungs- und Abbruchkosten und Bewegungs- und Schutzkosten ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem versicherten Schaden fallen oft zusätzliche Arbeiten an, bevor eine Reparatur oder ein Wiederaufbau überhaupt möglich ist. Dazu gehört einerseits das Beseitigen von Trümmern und Resten beschädigter Sachen, andererseits das Bewegen oder Schützen anderer Gegenstände, um versicherte Sachen instand zu setzen oder neu zu beschaffen. Diese Nebenkosten werden erstattet, allerdings nur bis zu dem dafür vereinbarten Betrag.
Häufige Fragen
Was zählt zu den Aufräumungs- und Abbruchkosten?
Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen. Das umfasst das Wegräumen von Schutt und sonstigen Resten, den Abtransport zum nächsten Ablagerungsplatz sowie das Ablagern und Vernichten dieser Reste.
Was sind Bewegungs- und Schutzkosten?
Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Sie werden erstattet, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Unter welcher Voraussetzung werden diese Kosten ersetzt?
Ersetzt werden Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.
Ist der Ersatz dieser Kosten begrenzt?
Ja. Der Ersatz versicherter Kosten nach Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag begrenzt.
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