Die HanseMerkur Gebäudeversicherung erläutert den Schutz für Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten im Schadensfall.
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen. Dies schließt Aufwendungen ein, um Schutt und sonstige Reste dieser Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren, sie abzulagern und zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten.
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Erstattet werden sie, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Der Ersatz versicherter Kosten nach Aufräumungs- und Abbruchkosten und Bewegungs- und Schutzkosten ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag begrenzt.