Nach dem Sachverständigenverfahren im Tarif Top der HanseMerkur Hausratversicherung erfahren Sie, wie die Feststellungen übermittelt werden, wann der Obmann entscheidet, unter welchen Voraussetzungen die Feststellungen verbindlich sind und wann stattdessen das Gericht eine verbindliche Feststellung trifft.
Übermittlung und Entscheidung durch den Obmann:
- Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig.
- Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab, übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann.
- Der Obmann entscheidet über die darin streitig gebliebenen Punkte.
- Die Feststellungen der Sachverständigen bilden dabei die Grenzen für den Entscheidungsspielraum des Obmanns.
- Seine Entscheidung übermittelt der Obmann beiden Parteien gleichzeitig.
Verbindlichkeit der Feststellungen:
- Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind für die Vertragsparteien verbindlich.
- Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
Berechnung und gerichtliche Feststellung:
- Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung.
- Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das Gericht eine verbindliche Feststellung.
- Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
Was bedeutet das konkret?
Nach der Begutachtung erhalten beide Seiten die Ergebnisse gleichzeitig. Sind sich die Sachverständigen uneinig, klärt ein Obmann die offenen Streitpunkte – jedoch nur innerhalb der Bandbreite der beiden Gutachten. Was so festgestellt wird, gilt grundsätzlich für alle Beteiligten. Nur wenn es deutlich neben der tatsächlichen Lage liegt oder gar nicht zustande kommt, kann ein Gericht das letzte Wort haben. Auf verbindlicher Grundlage rechnet der Versicherer dann die Entschädigung aus.
Häufige Fragen
Wer wird über die Feststellungen der Sachverständigen informiert?
Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig.
Was passiert, wenn die Feststellungen der Sachverständigen voneinander abweichen?
Der Versicherer übergibt sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte, wobei die Feststellungen der Sachverständigen die Grenzen für seinen Entscheidungsspielraum bilden. Seine Entscheidung übermittelt er beiden Parteien gleichzeitig.
Sind die Feststellungen verbindlich?
Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind für die Vertragsparteien verbindlich. Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung.
Was gilt, wenn keine verbindliche Feststellung zustande kommt?
Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das Gericht eine verbindliche Feststellung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]