In der Hausratversicherung der HanseMerkur lässt sich im Tarif Top das Sachverständigenverfahren erweitern: Versicherungsnehmer und Versicherer können vereinbaren, weitere Feststellungen zum Versicherungsfall in das Verfahren einzubeziehen.
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen.
Inhalte aus: HanseMerkur Hausratversicherung, Tarif Top
Was bedeutet das konkret?
Das Sachverständigenverfahren dient normalerweise dazu, die Höhe eines Schadens zu klären. Versicherungsnehmer und HanseMerkur können jedoch gemeinsam beschließen, dass dieses Verfahren auch andere Punkte rund um den Versicherungsfall klärt. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Vereinbarung zwischen beiden Seiten.
Häufige Fragen
Was sind „weitere Feststellungen“ im Sachverständigenverfahren?
Damit sind zusätzliche Feststellungen zum Versicherungsfall gemeint, auf die das Sachverständigenverfahren ausgedehnt werden kann.
Wer kann die Ausdehnung auf weitere Feststellungen vereinbaren?
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können dies gemeinsam vereinbaren.
Gilt diese Regelung in jedem Tarif der HanseMerkur Hausratversicherung?
Diese Regelung ist hier für den Tarif Top der HanseMerkur Hausratversicherung beschrieben.
Ist die Ausdehnung des Sachverständigenverfahrens verpflichtend?
Nein, sie beruht auf einer Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer und kann vereinbart werden.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]