Im Tarif Top der HanseMerkur Hausratversicherung legen die Feststellungen der Sachverständigen fest, welche Angaben ein Gutachten nach einem Schaden zwingend enthalten muss – vom Verzeichnis der betroffenen Sachen über Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten bis zu Restwerten und versicherten Kosten. Hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
- ein Verzeichnis der abhandengekommenen, der zerstörten und der beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
- die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
- die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;
- die versicherten Kosten.
Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, muss zudem der Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls enthalten sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden halten die Sachverständigen ihre Ergebnisse in einer strukturierten Aufstellung fest. Darin wird aufgelistet, welche versicherten Sachen abhandengekommen, zerstört oder beschädigt sind und welchen Wert sie zum Schadenzeitpunkt hatten. Ergänzt werden die Kosten für Wiederherstellung und Wiederbeschaffung, die noch vorhandenen Restwerte sowie die versicherten Kosten. Fehlt ein Unterversicherungsverzicht, wird zusätzlich der Wert der nicht betroffenen Sachen berücksichtigt. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was müssen die Feststellungen der Sachverständigen enthalten?
Sie müssen ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen mit den zugehörigen Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten, die Restwerte der betroffenen Sachen sowie die versicherten Kosten enthalten.
Auf welchen Zeitpunkt beziehen sich die Versicherungswerte?
Die Versicherungswerte beziehen sich auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Was gilt, wenn kein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist?
Dann muss zusätzlich der Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls in den Feststellungen enthalten sein.
Werden auch die Restwerte berücksichtigt?
Ja, die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen gehören zu den erforderlichen Feststellungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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