In der Hausratversicherung der HanseMerkur bleiben im Tarif Top die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers durch das Sachverständigenverfahren unberührt. Erfahren Sie, was das für Ihre Pflichten im Schadenfall bedeutet und wie die Entschädigung behandelt wird.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Obliegenheiten:
Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt.
23 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst?
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn ein Sachverständigenverfahren durchgeführt wird, bleiben die Pflichten (Obliegenheiten) des Versicherungsnehmers unverändert bestehen. Das Verfahren zur Feststellung des Schadens ändert also nichts an dem, was der Versicherungsnehmer selbst zu beachten und zu erfüllen hat.
Häufige Fragen
Beeinflusst das Sachverständigenverfahren meine Obliegenheiten?
Nein. In der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers durch das Sachverständigenverfahren nicht berührt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Muss ich meine Pflichten trotz eines laufenden Sachverständigenverfahrens erfüllen?
Ja. Da das Sachverständigenverfahren die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt, bleiben diese Pflichten bestehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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