Bei einem Sachverständigenverfahren in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top trägt jede Partei die Kosten ihres eigenen Sachverständigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten des Obmanns teilen sich beide Parteien je zur Hälfte.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Kosten:
- Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen.
- Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Was bedeutet das konkret?
Wird zur Klärung eines Schadens ein Sachverständigenverfahren durchgeführt, kommt grundsätzlich jede Seite für ihren eigenen Sachverständigen selbst auf. Für den zusätzlich hinzugezogenen Obmann teilen sich Versicherungsnehmer und Versicherer die Kosten zu gleichen Teilen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten des eigenen Sachverständigen?
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen selbst.
Wie werden die Kosten des Obmanns aufgeteilt?
Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Gilt diese Kostenregelung immer?
Die Regelung gilt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Vereinbarungen sind also möglich.
In welchem Tarif gilt diese Kostenregelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]