In der Hausratversicherung der HanseMerkur gelten im Tarif Top klare Sicherheitsvorschriften: Schließvorrichtungen und Sicherungen betätigen, Einbruchmeldeanlagen einschalten, Anlagen gebrauchsfähig halten sowie Beheizung oder Absperrung wasserführender Anlagen und funktionsbereite Rückstausicherungen sicherstellen.
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
Wenn niemand in der Wohnung ist:
- Der Versicherungsnehmer hat in der Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen.
- Vereinbarte Einbruchmeldeanlagen sind einzuschalten.
Zustand der Sicherungseinrichtungen:
- Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen müssen in gebrauchsfähigem Zustand erhalten werden.
- Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
In der kalten Jahreszeit:
- Der Versicherungsnehmer hat die Wohnung nach Ziffer 13 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.
- Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Ferner müssen die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück frei gehalten werden.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer im Tarif Top sind Sie gehalten, Ihre Wohnung angemessen zu sichern: bei Abwesenheit abschließen und Sicherungen sowie Einbruchmeldeanlagen nutzen, alle Einrichtungen funktionsfähig halten und Defekte umgehend beheben. In der kalten Jahreszeit sorgen Sie durch Heizen oder durch Absperren und Entleeren der wasserführenden Anlagen für Frostschutz. Zum Schutz vor Rückstau- und Überschwemmungsschäden halten Sie Rückstausicherungen und Abflussleitungen einsatzbereit. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn niemand in der Wohnung ist?
In der Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und vereinbarte Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
In welchem Zustand müssen die Sicherungseinrichtungen sein?
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen müssen in gebrauchsfähigem Zustand erhalten werden. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Was gilt in der kalten Jahreszeit?
Die Wohnung ist nach Ziffer 13 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Wie schütze ich mich vor Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden?
Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden. Zudem müssen die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück frei gehalten werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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