Bei der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top müssen Versicherungsnehmer beim Lastschriftverfahren zur Fälligkeit für ausreichende Kontodeckung sorgen. Erfahren Sie, wann eine Zahlung trotz gescheitertem Einzug noch rechtzeitig ist und wann der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen darf.
1 Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Dem Versicherungsnehmer können erhobene Kosten der Banken für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug mit der Beitragsrechnung belastet werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie der HanseMerkur eine Lastschrift erteilt haben, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit ausreichend gedeckt ist. Klappt der Einzug einmal ohne Ihr Verschulden nicht, gilt Ihre Zahlung noch als rechtzeitig, sofern Sie nach einer schriftlichen Aufforderung unverzüglich zahlen. Können Beiträge dagegen aus von Ihnen zu verantwortenden Gründen wiederholt nicht eingezogen werden, kann die HanseMerkur das Lastschriftmandat kündigen; Sie müssen die Beiträge dann selbst überweisen und tragen gegebenenfalls die Bankkosten für den fehlgeschlagenen Einzug.
Häufige Fragen
Wofür muss ich beim Lastschriftverfahren sorgen?
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug scheitert?
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Wann darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Wenn Sie zu vertreten haben, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zu kündigen.
Was passiert nach der Kündigung des Lastschriftmandats?
Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Können mir Kosten für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug berechnet werden?
Ja, dem Versicherungsnehmer können erhobene Kosten der Banken für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug mit der Beitragsrechnung belastet werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]