Wann bei der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top ein Raub vorliegt, hängt von klaren Voraussetzungen ab: Gewaltanwendung, Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben oder die Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft. Hier erfahren Sie, welche Fälle als Raub gelten und wo die Abgrenzung zum einfachen Diebstahl liegt.
Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
- Anwendung von Gewalt: Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl).
- Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben: Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht.
- Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft: Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.
Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Was bedeutet das konkret?
Als Raub gilt es, wenn Ihnen versicherte Sachen unter Gewalt, unter Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben oder in einem Zustand fehlender Widerstandskraft weggenommen werden. Wird dagegen ohne Überwindung eines bewussten Widerstands etwas entwendet, handelt es sich nicht um Raub, sondern um einfachen Diebstahl oder Trickdiebstahl. Wichtig ist außerdem: Der Schutz gilt nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Personen, die mit Ihrer Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Raub im Tarif Top vor?
Ein Raub liegt vor bei Anwendung von Gewalt, bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben sowie bei Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft.
Gilt es als Raub, wenn mir etwas unbemerkt entwendet wird?
Nein. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden. In diesem Fall handelt es sich um einfachen Diebstahl oder Trickdiebstahl.
Was bedeutet Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft?
Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands haben, unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder einen Herzinfarkt entstanden sein.
Sind auch andere Personen als der Versicherungsnehmer geschützt?
Ja. Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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