Bei der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top ist geregelt, wie sich die Entschädigung zur Staatshaftung abgrenzt: Besteht ein Schadenersatzanspruch aus öffentlich-rechtlichem Entschädigungsrecht, greift die Versicherung nur eingeschränkt. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wann nur der überschießende Schadensteil ersetzt wird.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top Folgendes für die Abgrenzung zur Staatshaftung:
- Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
- Ein Anspruch auf Entschädigung in den Fällen von Ziffer 8.3.1 erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Was bedeutet das konkret?
Steht Ihnen bei bestimmten Schäden bereits eine Entschädigung nach öffentlich-rechtlichem Recht zu, tritt die Versicherung insoweit zurück. Sie zahlt in diesen Fällen nur für den Teil des Schadens, der über die gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen hinausgeht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Zahlt die HanseMerkur bei Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung?
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
Was gilt in den Fällen von Ziffer 8.3.1?
Ein Anspruch auf Entschädigung erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Wird der Schaden vollständig ersetzt, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche bestehen?
Nein, wenn ein Anspruch aus öffentlich-rechtlichem Entschädigungsrecht besteht, wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der die dortigen Höchstgrenzen überschreitet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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