Blitzschlag ist in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top klar definiert: Er meint den unmittelbaren Übergang eines Blitzes auf Sachen. Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Geräten können dazugehören – unter welcher Voraussetzung, erfahren Sie hier.
Was gilt als Blitzschlag:
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten:
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein.
Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Ein Blitzschlag liegt vor, wenn ein Blitz direkt auf Ihre Sachen übergeht. Darüber hinaus können auch elektrische Schäden – etwa durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss – als Blitzschlagschäden gelten. Wichtig ist dabei, dass sich der Einschlag eines Blitzes auf dem Grundstück des Versicherungsorts zumindest durch Spuren belegen lässt.
Häufige Fragen
Was versteht die HanseMerkur unter Blitzschlag?
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Sind auch Schäden an elektrischen Geräten abgedeckt?
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein.
Welche Voraussetzung gilt für elektrische Schäden?
Über die Schäden hinaus muss auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar sein.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung zum Blitzschlag gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
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