In der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top gibt es klar definierte Fälle, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind – dazu zählen unter anderem Schäden durch Erdbeben, bestimmte Explosionsschäden an Verbrennungsmotoren, der Anprall eigener Kraftfahrzeuge sowie Schäden durch dauerhafte oder allmähliche Einwirkung von Verpuffung, Verrußung oder Rauch.
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Ziffer 3.1 sind.
- Schäden durch Anprall von Kraftfahrzeugen, seiner Teile oder Ladung, soweit diese vom Versicherungsnehmer oder von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen betrieben oder gehalten werden.
- Schäden durch Verpuffung, Verrußung oder Rauch, soweit diese auf dauernde oder regelmäßig wiederkehrende oder allmähliche Einwirkung beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden ist von der Hausratversicherung im Tarif Top abgedeckt. Ausgenommen sind insbesondere Erdbebenschäden, bestimmte Explosionsschäden im Inneren von Verbrennungsmotoren und an elektrischen Schaltern, Schäden durch das Anfahren mit eigenen Fahrzeugen sowie Schäden, die durch Verpuffung, Verrußung oder Rauch bei dauerhafter oder allmählicher Einwirkung entstehen. Für die Explosionsschäden gibt es jedoch eine Rückausnahme, wenn sie Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ein Erdbeben mitversichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Wie sind Explosionsschäden an Verbrennungsmotoren geregelt?
Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen sind grundsätzlich nicht versichert. Ebenso Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Ziffer 3.1 sind.
Ist ein Anprall mit dem eigenen Auto versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Anprall von Kraftfahrzeugen, seiner Teile oder Ladung, soweit diese vom Versicherungsnehmer oder von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen betrieben oder gehalten werden.
Sind Schäden durch Verpuffung, Verrußung oder Rauch ausgeschlossen?
Schäden durch Verpuffung, Verrußung oder Rauch sind ausgeschlossen, soweit diese auf dauernde oder regelmäßig wiederkehrende oder allmähliche Einwirkung beruhen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]