Die Hausratversicherung der HanseMerkur schützt im Tarif Top bei Weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) – von Überschwemmung und Rückstau über Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch bis hin zu Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen und Vulkanausbruch. Hier erfahren Sie, wie die einzelnen Naturgefahren definiert sind und welche Voraussetzungen jeweils gelten.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Weitere Naturgefahren (Elementargefahren):
Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- Witterungsniederschläge oder
- ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Ziffer 9.4.1.1 oder Ziffer 9.4.1.2
die Überflutung verursacht haben.
Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
- Witterungsniederschläge
den Rückstau verursacht haben.
Erdbeben
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
Erdsenkung
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Schneedruck und Dachlawinen
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
Dachlawinen sind von Hausdächern, durch Wirkung ihres Gewichts ausgelöste, herabstürzende Schnee- oder Eismassen.
Lawinen
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.
Vulkanausbruch
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Die Weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) fassen im Tarif Top eine Reihe von Ereignissen zusammen, die durch die Natur ausgelöst werden. Dazu zählen Wasserschäden durch Überschwemmung oder Rückstau, Bewegungen des Erdbodens wie Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sowie Gefahren durch Schnee und Eis (Schneedruck, Dachlawinen und Lawinen) und schließlich der Vulkanausbruch. Für einige dieser Gefahren sind bestimmte Voraussetzungen oder Nachweise beschrieben, damit sie als solche gelten.
Häufige Fragen
Welche Naturgefahren zählen zu den Weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)?
Dazu gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Dachlawinen, Lawinen sowie Vulkanausbruch.
Wann liegt eine Überschwemmung vor?
Eine Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Sie muss durch eine Ausuferung von oberirdischen Gewässern, durch Witterungsniederschläge oder durch einen Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Ziffer 9.4.1.1 oder Ziffer 9.4.1.2 verursacht sein.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn eine Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Wann wird ein Erdbeben unterstellt?
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Worin unterscheiden sich Dachlawinen und Lawinen?
Dachlawinen sind von Hausdächern durch Wirkung ihres Gewichts ausgelöste, herabstürzende Schnee- oder Eismassen. Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.
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