Die Hausratversicherung der HanseMerkur legt im Tarif Top genau fest, welche Sachen nicht versichert sind. Dazu zählen unter anderem bereits bei Antragstellung beschädigte Gegenstände, optische Gläser, Photovoltaikanlagen sowie Displays von Tablets und Smartphones. Hier erfahren Sie im Überblick, welche Sachen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Nicht versichert sind:
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind;
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel;
- Photovoltaikanlagen;
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones);
- Lichtkuppeln aus Kunststoff;
- Gebäudeverglasungen, welche sich nicht im eingebauten Zustand befinden.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede Sache in Ihrem Haushalt fällt unter den Versicherungsschutz. Bestimmte Gegenstände sind im Tarif Top ausdrücklich vom Schutz ausgenommen. Dazu gehören etwa Sachen, die schon bei Antragstellung beschädigt waren, verschiedene Glas- und Beleuchtungsgegenstände, Photovoltaikanlagen, die Bildschirme und Displays elektronischer Geräte, Lichtkuppeln aus Kunststoff sowie noch nicht eingebaute Gebäudeverglasungen. Für diese Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind bereits beschädigte Sachen mitversichert?
Nein. Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, gehören nicht zu den versicherten Sachen.
Ist das Display meines Smartphones oder Tablets versichert?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Geräte sind – wie Displays von Tablets und Smartphones oder Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren – sind nicht versichert.
Sind Photovoltaikanlagen abgedeckt?
Nein. Photovoltaikanlagen gehören ausdrücklich zu den nicht versicherten Sachen.
Gilt der Schutz für Gebäudeverglasungen?
Gebäudeverglasungen, die sich nicht im eingebauten Zustand befinden, sind nicht versichert.
Sind Geschirr und Beleuchtungskörper versichert?
Nein. Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel zählen nicht zu den versicherten Sachen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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