Wer Hausrat außerhalb der eigenen Wohnung in einem Selbstlagerzentrum oder Lagerhaus unterbringt, ist in der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top bis zu einem festgelegten Betrag geschützt. Erfahren Sie, bis zu welcher Höhe eingelagerter Hausrat abgesichert ist, welche Gegenstände ausgenommen sind und wann der Versicherer eine Entschädigung leistet.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top für eingelagerten Hausrat Folgendes:
- Eingelagerter Hausrat in einem Selbstlagerzentrum oder Lagerhaus, der sich somit ständig außerhalb des Versicherungsorts befindet, ist bis zu einem Betrag von 5.000 EUR versichert.
- Nicht versichert sind Wertsachen (Ziffer 21).
- Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit nicht Dritte zu einer Erstattung verpflichtet sind.
Was bedeutet das konkret?
Auch Gegenstände, die Sie dauerhaft nicht in Ihrer Wohnung, sondern in einem angemieteten Lagerraum oder Lagerhaus aufbewahren, sind grundsätzlich mitversichert – allerdings begrenzt auf einen festgelegten Höchstbetrag. Bestimmte besonders wertvolle Gegenstände sind dabei ausgenommen. Zahlt bereits ein anderer für den Schaden, entfällt die Leistung des Versicherers insoweit.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist eingelagerter Hausrat versichert?
Eingelagerter Hausrat in einem Selbstlagerzentrum oder Lagerhaus ist bis zu einem Betrag von 5.000 EUR versichert.
Gilt der Schutz auch außerhalb des Versicherungsorts?
Ja. Der Schutz gilt für Hausrat, der in einem Selbstlagerzentrum oder Lagerhaus eingelagert ist und sich somit ständig außerhalb des Versicherungsorts befindet.
Sind Wertsachen beim eingelagerten Hausrat mitversichert?
Nein. Wertsachen sind nicht versichert (Ziffer 21).
Wann leistet der Versicherer keine Entschädigung?
Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit nicht Dritte zu einer Erstattung verpflichtet sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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