In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Hotelkosten:
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach einem vergleichbaren Wohnraum zu ortsüblichen Preisen.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 200 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 3 ‰ der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach einem vergleichbaren Wohnraum zu ortsüblichen Preisen.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 200 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 3 ‰ der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018