Wird die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar, übernimmt die HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top die Kosten für eine Hotelunterbringung – bis zu 200 Tage und pro Tag auf 3 ‰ der Versicherungssumme begrenzt. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und bis wann die Kosten erstattet werden.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Hotelkosten:
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen.
Voraussetzungen:
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung wurde unbewohnbar.
- Dem Versicherungsnehmer ist die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar.
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach einem vergleichbaren Wohnraum zu ortsüblichen Preisen.
Dauer und Höhe der Erstattung:
- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.
- Dies gilt längstens für die Dauer von 200 Tagen.
- Die Entschädigung ist pro Tag auf 3 ‰ der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist und Sie auch nicht in einem verbliebenen Teil wohnen können, unterstützt Sie die Versicherung bei den Kosten für eine Übergangsunterkunft im Hotel oder einer ähnlichen Unterbringung. Erstattet wird dabei ein Betrag, der einem vergleichbaren Wohnraum zu ortsüblichen Preisen entspricht – und zwar so lange, bis Ihre Wohnung wieder nutzbar ist, jedoch nicht unbegrenzt. Reine Nebenkosten wie das Frühstück gehören nicht dazu.
Häufige Fragen
Wann werden Hotelkosten übernommen?
Wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Wie lange werden die Hotelkosten erstattet?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist – längstens für die Dauer von 200 Tagen.
Wie hoch ist die Erstattung pro Tag?
Die Entschädigung ist pro Tag auf 3 ‰ der Versicherungssumme begrenzt. Die Höhe richtet sich nach einem vergleichbaren Wohnraum zu ortsüblichen Preisen.
Werden Nebenkosten wie das Frühstück übernommen?
Nein. Erstattet werden die Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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