Wann greift der Schutz Ihrer Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top? Der Versicherungsschutz startet zum Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist – allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Erfahren Sie hier, was das für Ihren Versicherungsbeginn bedeutet.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Der Startpunkt Ihres Versicherungsschutzes steht in Ihrem Versicherungsschein. Ob dieser Schutz tatsächlich wirksam wird, hängt zusätzlich davon ab, dass der erste Beitrag beziehungsweise der Einmalbeitrag ordnungsgemäß gezahlt wird. Wird nicht oder verspätet gezahlt, greifen dafür eigene Regelungen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wo finde ich den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Gilt der Beginn uneingeschränkt?
Nein. Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags?
Dafür gelten eigene Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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