Bei der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem Versicherungsschein. Erfahren Sie, wann sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert, welche Kündigungsfristen gelten, wann die Dreimonatsfrist entfällt und was beim Wegfall des versicherten Interesses passiert.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Verzicht auf die Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist von drei Monaten für den Versicherungsnehmer nach Ziffer 29.1.2 und Ziffer 29.1.4 entfällt, wenn im Vertragsjahr kein Versicherungsfall eingetreten ist.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Hausratvertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich danach automatisch immer wieder um ein weiteres Jahr – es sei denn, eine der beiden Seiten kündigt rechtzeitig vorher. Kürzere Verträge enden von selbst. Bei sehr langen Verträgen und beim dauerhaften Wegfall des versicherten Interesses gelten die oben genannten Regeln.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wann entfällt die Kündigungsfrist von drei Monaten?
Die Kündigungsfrist von drei Monaten für den Versicherungsnehmer nach Ziffer 29.1.2 und Ziffer 29.1.4 entfällt, wenn im Vertragsjahr kein Versicherungsfall eingetreten ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]