Die HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top schützt beim stationären Aufenthalt: Wird versichertes Eigentum aus dem Krankenzimmer in Krankenhaus, Sanatorium, Reha-, Pflege- oder Kureinrichtung gestohlen, greift der Versicherungsschutz. Erfahren Sie hier, welche Entschädigungsgrenzen für den einfachen Diebstahl und speziell für Wertsachen gelten.
Versichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen aufgrund eines stationären Aufenthalts aus einem Krankenzimmer in einem der folgenden Orte:
- Krankenhaus
- Sanatorium
- Rehabilitationseinrichtung
- Pflegeeinrichtung
- Kureinrichtung
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung ist auf 1.000 EUR begrenzt.
- Für Wertsachen nach Ziffer 21 beträgt die Höchstentschädigung 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich stationär in einer Klinik oder einer vergleichbaren Einrichtung aufhalten und dort etwas aus Ihrem Krankenzimmer gestohlen wird, kann die Hausratversicherung im Tarif Top einspringen. Auch ein einfacher Diebstahl ohne Einbruch ist hier abgedeckt. Für den Ersatz gelten dabei feste Obergrenzen, wobei Wertsachen gesondert und niedriger begrenzt sind.
Häufige Fragen
Ist auch ein einfacher Diebstahl aus dem Krankenzimmer versichert?
Ja. Im Tarif Top ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen aus einem Krankenzimmer während eines stationären Aufenthalts versichert.
In welchen Einrichtungen gilt dieser Schutz?
Der Schutz gilt bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, Sanatorium, einer Rehabilitations-, Pflege- oder Kureinrichtung.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist auf 1.000 EUR begrenzt.
Welche Grenze gilt für Wertsachen?
Für Wertsachen nach Ziffer 21 beträgt die Höchstentschädigung 100 EUR.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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