Die HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top entschädigt im Versicherungsfall für versicherte Sachen, die durch Bruch, Muschelausbrüche oder Eintrübungen und Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen zerstört oder beschädigt werden. Hier erfahren Sie, welche Ereignisse konkret als Versicherungsfall gelten.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen nach Ziffer 10.5, die durch folgende Ereignisse zerstört oder beschädigt werden:
- Bruch (Zerbrechen);
- Muschelausbrüche (Kantenbeschädigungen);
- Eintrübungen bzw. Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsfall gilt hier, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Ereignisse Schaden nehmen. Dazu zählen das Zerbrechen (Bruch), Kantenbeschädigungen in Form von Muschelausbrüchen sowie das Eintrüben oder Undichtwerden der Randverbindungen bei Mehrscheiben-Isolierverglasungen. In diesen Fällen leistet der Versicherer eine Entschädigung für die betroffenen Sachen.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse gelten als Versicherungsfall?
Als Versicherungsfall gelten Bruch (Zerbrechen), Muschelausbrüche (Kantenbeschädigungen) sowie Eintrübungen bzw. Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Was wird im Versicherungsfall entschädigt?
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen nach Ziffer 10.5, die durch die genannten Ereignisse zerstört oder beschädigt werden.
Sind Kantenbeschädigungen an Glas mitversichert?
Ja, Muschelausbrüche in Form von Kantenbeschädigungen zählen zu den Ereignissen, die einen Versicherungsfall darstellen.
Gilt auch das Undichtwerden von Isolierverglasungen als Versicherungsfall?
Ja, Eintrübungen bzw. das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen gehören zu den versicherten Ereignissen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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