Gartenmöbel, Gartengeräte, Waschmaschinen und Wäschetrockner sind in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top gegen einfachen Diebstahl geschützt – etwa auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück oder aus Gemeinschaftsräumen. Erfahren Sie, welcher Diebstahlschutz für Ihre Gegenstände außerhalb der Wohnung gilt.
Versichert ist der einfache Diebstahl:
- von Gartenmöbeln und Gartengeräten außerhalb der Versicherungsräume auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück,
- von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift auch dann, wenn Gegenstände nicht innerhalb der eigenen Wohnräume stehen. Gartenmöbel und Gartengeräte sind auf dem umzäunten Grundstück abgesichert, Waschmaschinen und Wäschetrockner auch dann, wenn sie in gemeinschaftlich genutzten Räumen stehen. Als einfacher Diebstahl gilt dabei die Entwendung dieser Sachen an den genannten Orten.
Häufige Fragen
Sind Gartenmöbel außerhalb der Wohnung versichert?
Ja. Versichert ist der einfache Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten außerhalb der Versicherungsräume auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück.
Sind Waschmaschine und Wäschetrockner im Gemeinschaftsraum abgesichert?
Ja. Der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen ist versichert.
In welchem Tarif gilt dieser Schutz?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Welche Art von Diebstahl ist hier versichert?
Versichert ist der einfache Diebstahl der genannten Gegenstände an den beschriebenen Orten.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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