In der Hausratversicherung Top der HanseMerkur bestehen für den Bereich Bruch klar definierte Ausschlüsse: Schrammen und Kratzer an Oberflächen oder Kanten sind ebenso wenig versichert wie die normale Abnutzung von Dichtungen bei Mehrscheiben-Isolierverglasungen. Zusätzlich entfällt der Schutz beim Bruch durch bestimmte Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Naturgefahren, sofern hierfür anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Nicht versichert sind folgende Schäden:
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten durch Schrammen oder Kratzer;
- Schäden durch normale Abnutzung der Dichtungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen, wenn diese das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht haben.
Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, eines Kraft- oder Schienenfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
- Leitungswasser;
- Sturm oder Hagel;
- weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden am Hausrat ist automatisch abgedeckt. Rein optische Beeinträchtigungen wie Schrammen oder Kratzer bleiben außen vor, ebenso der reine Verschleiß von Dichtungen bei Isolierverglasungen am Ende ihrer Lebensdauer. Beim Thema Bruch gilt zudem: Wenn der Bruch durch eine Gefahr entsteht, für die bereits ein anderer Versicherungsschutz besteht, greift diese Deckung hier nicht.
Häufige Fragen
Sind Kratzer und Schrammen mitversichert?
Nein. Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten durch Schrammen oder Kratzer sind nicht versichert.
Wie sieht es mit verschlissenen Dichtungen bei Isolierverglasungen aus?
Schäden durch normale Abnutzung der Dichtungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen sind nicht versichert, wenn diese das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht haben.
Ist Bruch durch Brand oder Einbruch abgedeckt?
Der Bruch durch Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach einem Einbruch ist nicht versichert, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Gilt der Ausschluss auch bei Naturgefahren?
Ja. Bruch durch Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen oder Vulkanausbruch ist nicht versichert, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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