In der HanseMerkur Hausratversicherung legt der Tarif Top genau fest, welche Sachen als versicherte Sachen gelten. Dazu zählen unter anderem eingesetzte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, künstlerisch bearbeitete Gläser, Kunststoffplatten, Glasbausteine, Lichtkuppeln, Scheiben von Sonnenkollektoren sowie Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien, Terrarien und Wintergärten.
Versichert sind folgende im Versicherungsschein bezeichnete Sachen:
- fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas;
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasplatten und Glasspiegel;
- Scheiben und Platten aus Kunststoff;
- Glasbausteine und Profilbaugläser;
- Lichtkuppeln aus Glas;
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen (keine Photovoltaikanlagen);
- Platten aus Glaskeramik (-kochflächen) sowie die Elektronik von Glaskeramik-Kochfeldern, soweit diese durch den Glasbruch beschädigt wurde oder wenn diese durch den Austausch der Glaskeramikplatte ebenfalls erneuert werden muss;
- Scheiben von Aquarien, Terrarien;
- Scheiben von Wintergärten.
Was bedeutet das konkret?
Die Auflistung zeigt, welche Glas- und Kunststoffelemente im Tarif Top als versicherte Sachen anerkannt sind. Voraussetzung ist, dass die Sachen im Versicherungsschein bezeichnet sind. Neben klassischen Fensterscheiben und Spiegeln sind auch besondere Glasarten sowie Scheiben von Aquarien, Terrarien und Wintergärten einbezogen. Bei Glaskeramik-Kochflächen ist zusätzlich die Elektronik unter bestimmten Voraussetzungen erfasst.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind im Tarif Top versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Sachen, darunter fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, künstlerisch bearbeitete Gläser, Scheiben und Platten aus Kunststoff, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas, Scheiben von Sonnenkollektoren mit Rahmen, Platten aus Glaskeramik sowie Scheiben von Aquarien, Terrarien und Wintergärten.
Sind Photovoltaikanlagen mitversichert?
Nein. Versichert sind Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen, jedoch keine Photovoltaikanlagen.
Ist bei Glaskeramik-Kochflächen auch die Elektronik erfasst?
Ja, die Elektronik von Glaskeramik-Kochfeldern ist erfasst, soweit diese durch den Glasbruch beschädigt wurde oder wenn diese durch den Austausch der Glaskeramikplatte ebenfalls erneuert werden muss.
Sind auch Scheiben von Wintergärten und Aquarien versichert?
Ja, sowohl Scheiben von Aquarien und Terrarien als auch Scheiben von Wintergärten gehören zu den versicherten Sachen.
Müssen die versicherten Sachen im Versicherungsschein benannt sein?
Ja, versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Sachen aus der genannten Aufzählung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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