Was in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top zum Hausrat zählt, erfahren Sie hier: alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Auch Wertsachen und Bargeld gehören dazu – für sie gelten jedoch besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen nach Ziffer 21.
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gelten grundsätzlich alle Gegenstände, die zu Ihrem privaten Haushalt gehören und die Sie zum Gebrauch oder Verbrauch nutzen. Auch Wertsachen und Bargeld sind Teil des Hausrats – für sie sind allerdings gesonderte Bedingungen und Höchstgrenzen vorgesehen.
Häufige Fragen
Was gehört in der HanseMerkur Hausratversicherung zum Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Sind Wertsachen und Bargeld Teil des Hausrats?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Für sie gelten jedoch besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen nach Ziffer 21.
Was bedeutet „private Nutzung“ beim Hausrat?
Private Nutzung meint den Gebrauch bzw. Verbrauch der Sachen im Rahmen des Haushalts des Versicherungsnehmers.
Gelten für Wertsachen und Bargeld besondere Grenzen?
Ja, für Wertsachen und Bargeld gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen nach Ziffer 21.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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