Wer bei der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top denselben Hausrat gleichzeitig bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr absichert, muss dies unverzüglich anzeigen – sonst drohen Kündigung oder Leistungsfreiheit. Hier erfahren Sie, welche Anzeigepflichten gelten, wie bei einer Mehrfachversicherung gehaftet und entschädigt wird und wie sich eine ungewollte Mehrfachversicherung wieder beseitigen lässt.
1 Anzeigepflicht
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind anzugeben:
- der andere Versicherer
- die Versicherungssumme
2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Ziffer 32.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Ziffer 31.2 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und
- die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder
- aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteigt.
Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt. Der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
4 Beseitigung der Mehrfachversicherung
Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass
- der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird oder
- die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Die Regelungen nach Ziffer 32.1.4 Absatz 1 und Absatz 2 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist.
Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie denselben Hausrat gegen dieselbe Gefahr bei mehr als einer Versicherung abgesichert haben, müssen Sie das der HanseMerkur unverzüglich melden und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme nennen. Melden Sie das nicht, kann das je nach Verschulden zur Kündigung oder dazu führen, dass die Leistung ganz oder teilweise entfällt. Insgesamt erhalten Sie über alle Verträge zusammen nie mehr als Ihren tatsächlichen Schaden. Ist eine Mehrfachversicherung ungewollt entstanden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, den späteren Vertrag aufzuheben oder die Versicherungssumme herabzusetzen.
Häufige Fragen
Was muss ich melden, wenn ich mehrere Versicherungen für denselben Hausrat habe?
Sie müssen dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben.
Was passiert, wenn ich die Anzeigepflicht verletze?
Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer unter den in Ziffer 31.2 beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Bekomme ich bei mehreren Versicherungen mehr Geld ausgezahlt?
Nein. Der Versicherungsnehmer kann im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Erlangen Sie aus anderen Verträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch entsprechend.
Wann liegt überhaupt eine Mehrfachversicherung vor?
Wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen den Gesamtschaden übersteigt.
Kann ich eine ungewollt entstandene Mehrfachversicherung beseitigen?
Ja. Haben Sie den Vertrag ohne Kenntnis vom Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags herabgesetzt wird. Die Änderung wird wirksam, sobald Ihre Erklärung dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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