Die Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top schließt Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen vom Versicherungsschutz aus. Dieser Ausschluss gilt unabhängig davon, ob weitere Ursachen am Schaden mitgewirkt haben.
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Kernenergie
- Schäden durch nukleare Strahlung
- Schäden durch radioaktive Substanzen
Dieser Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden auf Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen zurückgeht, besteht dafür kein Versicherungsschutz. Selbst wenn zusätzlich noch andere Umstände zum Schaden beigetragen haben, bleibt es bei diesem Ausschluss.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Kernenergie in der Hausratversicherung versichert?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch, wenn weitere Ursachen mitgewirkt haben?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Welche Arten von Strahlungsschäden sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Kernenergie, durch nukleare Strahlung und durch radioaktive Substanzen.
In welchem Tarif der HanseMerkur Hausratversicherung gilt dieser Ausschluss?
Der Ausschluss gilt im Tarif Top der Hausratversicherung der HanseMerkur.
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