Was zählt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top eigentlich alles zum Hausrat? Vom eingefügten Einbaumöbel über Anbauküchen, Antennenanlagen und Markisen bis zu Booten, Gleitschirmen, beruflichen Arbeitsgeräten, Haustieren, Sicherungsanlagen und fremdem Eigentum – hier erfahren Sie im Überblick, welche Sachen mitversichert sind und welche Voraussetzungen dabei gelten.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügte Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung nach Ziffer 13 dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: Dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach Ziffer 13.1.1 gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
- technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen, die zur Sicherung des versicherten Hausrats dienen und die sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über eine Gebäudeversicherung erlangt werden kann.
- Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach Ziffer 11.1 und 11.2, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Dies gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach Ziffer 12.5.
Was bedeutet das konkret?
Der Hausrat umfasst nicht nur die klassische Wohnungseinrichtung, sondern auch fest eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen – vorausgesetzt, Sie haben diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen. Ebenso gehören serienmäßige Anbaumöbel und Anbauküchen, privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, bestimmte selbstfahrende Geräte, Boote und Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme, beruflich genutzte Arbeitsgeräte, Haustiere sowie Sicherungsanlagen dazu. Auch fremdes Eigentum in Ihrem Haushalt kann mitversichert sein. Für einige Positionen gelten dabei bestimmte Voraussetzungen und Ausnahmen.
Häufige Fragen
Gehören Einbaumöbel und Einbauküchen zum Hausrat?
Ja, alle in das Gebäude eingefügten Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat – aber nur, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt.
Sind Boote und Surfgeräte mitversichert?
Ja, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte gehören zum Hausrat.
Zählen beruflich genutzte Arbeitsgeräte zum Hausrat?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, gehören dazu. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
Sind Haustiere Teil des Hausrats?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat, also Tiere, die regelmäßig artgerecht in den versicherten Wohnungen nach Ziffer 13.1.1 gehalten werden – zum Beispiel Fische, Katzen oder Vögel.
Ist fremdes Eigentum in meinem Haushalt versichert?
Fremdes Eigentum nach Ziffer 11.1 und 11.2, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört zum Hausrat. Dies gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach Ziffer 12.5.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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