In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzicht:
- Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert (Ziffer 17.1) ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer die Entschädigung wegen Unterversicherung nach Ziffer 20.6 kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach Ziffer 20.5 kein Abzug.
- Voraussetzungen
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
a) Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
b) Die Versicherungssumme wird auf folgende Weise ermittelt: Die Anzahl der Quadratmeter Wohnfläche wird mit mindestens dem Wert multipliziert, den der Versicherer vorsieht, um den Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können.
c) Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht.
- Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über.
Das gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht nach Ziffer 17.3.2 für die neue Wohnung vorliegen. Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung gilt: Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden. Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
- Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der Versicherungssumme
Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Dies gilt aber nur, wenn dadurch der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird, der zum Zeitpunkt der Anpassung vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegeben ist.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über den Wegfall des Unterversicherungsverzichts in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zu informieren.
- Kündigung
Versicherungsnehmer und Versicherer können den Unterversicherungsverzicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode in Textform kündigen.
Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dafür hat er nach Zugang der Erklärung des Versicherers einen Monat Zeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
- Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert (Ziffer 17.1) ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer die Entschädigung wegen Unterversicherung nach Ziffer 20.6 kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach Ziffer 20.5 kein Abzug.
- Voraussetzungen
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
a) Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
b) Die Versicherungssumme wird auf folgende Weise ermittelt: Die Anzahl der Quadratmeter Wohnfläche wird mit mindestens dem Wert multipliziert, den der Versicherer vorsieht, um den Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können.
c) Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht.
- Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über.
Das gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht nach Ziffer 17.3.2 für die neue Wohnung vorliegen. Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung gilt: Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden. Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
- Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der Versicherungssumme
Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Dies gilt aber nur, wenn dadurch der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird, der zum Zeitpunkt der Anpassung vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegeben ist.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über den Wegfall des Unterversicherungsverzichts in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zu informieren.
- Kündigung
Versicherungsnehmer und Versicherer können den Unterversicherungsverzicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode in Textform kündigen.
Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dafür hat er nach Zugang der Erklärung des Versicherers einen Monat Zeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018