In der Hausratversicherung der HanseMerkur verzichtet der Versicherer im Tarif Top im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung – vorausgesetzt, Wohnfläche und Versicherungssumme stimmen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, was beim Wohnungswechsel passiert, wie sich ein Widerspruch gegen die Anpassung auswirkt und welche Fristen bei der Kündigung zu beachten sind.
Unterversicherungsverzicht:
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert (Ziffer 17.1) ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer die Entschädigung wegen Unterversicherung nach Ziffer 20.6 kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach Ziffer 20.5 kein Abzug.
Voraussetzungen:
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- a) Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
- b) Die Versicherungssumme wird auf folgende Weise ermittelt: Die Anzahl der Quadratmeter Wohnfläche wird mit mindestens dem Wert multipliziert, den der Versicherer vorsieht, um den Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können.
- c) Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht.
Wohnungswechsel:
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über.
Das gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht nach Ziffer 17.3.2 für die neue Wohnung vorliegen.
Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung gilt: Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden. Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der Versicherungssumme:
Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Dies gilt aber nur, wenn dadurch der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird, der zum Zeitpunkt der Anpassung vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegeben ist.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über den Wegfall des Unterversicherungsverzichts in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zu informieren.
Kündigung:
Versicherungsnehmer und Versicherer können den Unterversicherungsverzicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode in Textform kündigen.
Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dafür hat er nach Zugang der Erklärung des Versicherers einen Monat Zeit.
Was bedeutet das konkret?
Mit dem Unterversicherungsverzicht kürzt der Versicherer die Entschädigung im Schadenfall nicht, selbst wenn die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert liegt. Wichtig ist, dass die im Versicherungsschein angegebene Wohnfläche stimmt und die Versicherungssumme nach der vorgegebenen Berechnung ermittelt wurde. Beim Umzug wandert der Verzicht in der Regel mit; bei einer größeren Wohnung sollte der Vertrag rechtzeitig angepasst werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was bringt mir der Unterversicherungsverzicht im Schadenfall?
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung. Bei der Entschädigungsberechnung nach Ziffer 20.5 erfolgt dann kein Abzug, auch wenn die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert liegt.
Welche Voraussetzungen müssen für den Unterversicherungsverzicht erfüllt sein?
Die tatsächliche Wohnfläche muss der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entsprechen, die Versicherungssumme muss aus der Quadratmeterzahl mit mindestens dem vom Versicherer vorgesehenen Wert ermittelt worden sein, und es darf kein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht bestehen.
Was passiert mit dem Unterversicherungsverzicht bei einem Umzug?
Der Verzicht geht auf die neue Wohnung über, sofern die Voraussetzungen nach Ziffer 17.3.2 dort vorliegen. Ist die neue Wohnung größer, bleibt der Verzicht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn bestehen. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Quadratmeterzahl angepasst werden, sonst entfällt der Verzicht nach Fristablauf.
Kann der Unterversicherungsverzicht gekündigt werden?
Ja. Versicherungsnehmer und Versicherer können ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode in Textform kündigen. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen und hat dafür nach Zugang der Erklärung einen Monat Zeit.
Was passiert bei einem Widerspruch gegen die Anpassung der Versicherungssumme?
Ein Widerspruch lässt den vereinbarten Unterversicherungsverzicht entfallen, aber nur, wenn dadurch der zum Zeitpunkt der Anpassung vorgegebene Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird. Der Versicherer muss über den Wegfall in Textform informieren.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]