Wer mit der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top umzieht, ist während des Wohnungswechsels in beiden Wohnungen abgesichert. Der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über – hier erfahren Sie, ab wann der Umzug beginnt und wann der Schutz in der alten Wohnung erlischt.
Umzug in eine neue Wohnung im Tarif Top:
- Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
- Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
- Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Umzug müssen Sie sich nicht um eine Lücke im Versicherungsschutz sorgen: Der Schutz Ihres Hausrats begleitet Sie in die neue Wohnung. In der Übergangszeit sind Ihre Sachen sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung abgesichert. Diese doppelte Absicherung der alten Wohnung endet allerdings zu einem festgelegten Zeitpunkt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Bin ich während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Wie lange bleibt die alte Wohnung versichert?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Muss ich für die neue Wohnung einen neuen Vertrag abschließen?
Nein. Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]