Die HanseMerkur Hausratversicherung ersetzt im Tarif Top verschiedene Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich sind und tatsächlich angefallen sind – von Aufräumungs- und Entsorgungskosten über provisorische Maßnahmen bis hin zu erschwerter Lieferung und Montage. Hier erfahren Sie, welche Kostenarten im Detail übernommen werden.
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
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Aufräumungs- und Entsorgungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies schließt Aufwendungen ein, um Glas- und sonstige Reste dieser Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
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Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen zum Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen) entstehen.
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Kosten aufgrund erschwerter Lieferung und Montage
Das sind Kosten, die entstehen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten).
Dazu gehören auch Kosten, die durch das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen entstehen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen).
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Kosten aufgrund Erneuerung von Oberflächenbeschichtungen und -gestaltungen
Das sind Kosten, die entstehen, um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen zu erneuern.
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Kosten für die Reparatur von weiteren Schäden
Das sind Kosten, die entstehen für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall bleiben Sie nicht allein auf allen Folgekosten sitzen. Neben dem Schaden an den versicherten Sachen selbst übernimmt der Versicherer auch die zusätzlichen Aufwendungen, die durch die Schadenbeseitigung nötig werden – etwa das Aufräumen und Entsorgen von Resten, provisorische Sicherungen, erschwerte Lieferung und Montage, das Erneuern von Oberflächen sowie die Reparatur weiterer Schäden. Wichtig ist dabei, dass diese Kosten erforderlich waren und tatsächlich angefallen sind.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzung müssen die Kosten erfüllen, damit sie ersetzt werden?
Ersetzt werden Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.
Sind die Kosten für das Aufräumen und Entsorgen versicherter Sachen abgedeckt?
Ja. Ersetzt werden Kosten, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dazu zählen auch Aufwendungen, um Glas- und sonstige Reste wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Werden Kosten für provisorische Maßnahmen übernommen?
Ja. Ersetzt werden Kosten für provisorische Maßnahmen zum Verschließen von Öffnungen, etwa Notverschalungen und Notverglasungen.
Was zählt zu den Kosten aufgrund erschwerter Lieferung und Montage?
Das sind Kosten, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert, zum Beispiel Kran- oder Gerüstkosten. Dazu gehören auch Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern, etwa Schutzgitter, Schutzstangen oder Markisen.
Sind Schäden an Mauerwerk und Beschlägen mitversichert?
Ja. Ersetzt werden Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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