Hausratsachen in Bankschließfächern sind in der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top zeitlich unbegrenzt versichert, sofern sie in Tresorräumen von Banken in Deutschland aufbewahrt werden. Für Bargeld gilt dabei eine besondere Entschädigungsgrenze – hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
Hausratsachen, die in Schließfächern in Tresorräumen von Banken in der Bundesrepublik Deutschland aufbewahrt werden, sind unabhängig von der zeitlichen Dauer versichert. Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit nicht Dritte zu einer Erstattung verpflichtet sind.
Die Entschädigung für Bargeld ist auf 3.000 EUR begrenzt.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden. Im Versicherungsschein werden sie jeweils ausgewiesen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Bewahren Sie versicherte Hausratsachen in einem Bankschließfach in einem Tresorraum innerhalb Deutschlands auf, besteht der Versicherungsschutz zeitlich unbegrenzt. Kommt es zu einem Schaden, zahlt der Versicherer, sofern nicht ein Dritter zur Erstattung verpflichtet ist. Für Bargeld gilt eine eigene Höchstgrenze, und individuelle Selbstbeteiligungen sowie Entschädigungsgrenzen stehen im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Sind Sachen in einem Bankschließfach zeitlich begrenzt versichert?
Nein. Hausratsachen in Schließfächern in Tresorräumen von Banken in der Bundesrepublik Deutschland sind unabhängig von der zeitlichen Dauer versichert.
Bis zu welchem Betrag ist Bargeld im Bankschließfach entschädigt?
Die Entschädigung für Bargeld ist auf 3.000 EUR begrenzt.
Zahlt der Versicherer, wenn ein Dritter erstattungspflichtig ist?
Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit nicht Dritte zu einer Erstattung verpflichtet sind.
Was ist der Unterschied zwischen Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze?
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Wo finde ich meine vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen?
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterscheiden. Sie werden jeweils im Versicherungsschein ausgewiesen.
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