In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Versicherungswert:
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
- Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
- Für Kunstgegenstände nach Ziffer 21.1.4 und Antiquitäten nach Ziffer 21.1.5 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
- Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach Ziffer 21 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
- Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
- Für Kunstgegenstände nach Ziffer 21.1.4 und Antiquitäten nach Ziffer 21.1.5 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
- Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach Ziffer 21 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018