Sportgeräte wie Golf- und Skiausrüstungen, Sättel, Zaumzeug oder Surfbretter sind in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top auch außerhalb des Versicherungsorts geschützt – bundesweit und bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze. Erfahren Sie, welche Besonderheiten dabei für Schäden durch Naturgefahren gelten.
Für Sportgeräte gilt im Tarif Top Folgendes:
Sportgeräte (z. B. Golf- und Skiausrüstungen, Sättel, Zaumzeug und Surfbretter), die sich ständig außerhalb des Versicherungsorts befinden, sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versichert.
Für Schäden durch Naturgefahren (Ziffer 9) besteht nur Versicherungsschutz, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden.
Die Entschädigung ist auf 2.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung stellt als unverbindliche Lesehilfe dar: Auch Sportausrüstung, die dauerhaft nicht zu Hause aufbewahrt wird, ist innerhalb Deutschlands mitversichert. Bei Naturgefahren greift der Schutz jedoch nur, wenn sich die Geräte in einem Gebäude befinden. Für die Erstattung gilt eine feste Höchstgrenze.
Häufige Fragen
Welche Sportgeräte sind gemeint?
Als Beispiele werden Golf- und Skiausrüstungen, Sättel, Zaumzeug und Surfbretter genannt.
Sind Sportgeräte auch außerhalb der Wohnung versichert?
Ja. Sportgeräte, die sich ständig außerhalb des Versicherungsorts befinden, sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versichert.
Gilt der Schutz auch bei Naturgefahren?
Für Schäden durch Naturgefahren (Ziffer 9) besteht nur Versicherungsschutz, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist auf 2.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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